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Channel: Mémoires de Guerre
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Altfuldisch Johann

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Johann Altfuldisch, auch Hans Altfuldisch (11. November 1911 in Brückenau ; 28. Mai 1947 in Landsberg am Lech) war ein deutscher SS-Obersturmführer und zeitweise stellvertretender Leiter eines zentralen Teils des Konzentrationslagers Mauthausen. Altfuldisch war Mitglied der NSDAP (Mitglieds-Nr. 397.051) und gehörte der SS (Mitglieds-Nr. 14.958) an. Ab 1936 war er Angehöriger der Lagermannschaft des KZ Sachsenhausen und trat 1938 der Waffen-SS bei. Zwischen 1938 und 1945 fungierte er zuletzt als Zweiter Schutzhaftlagerführer des Konzentrationslagers Mauthausen.

Altfuldisch war an fast allen Hinrichtungen im Lager beteiligt. Nach Kriegsende wurde Altfuldisch vor einem US-Militärtribunal im Mauthausen-Hauptprozess angeklagt - folgende Taten wurden ihm zur Last gelegt : „Hans Altfuldisch, dem zuletzt zweiten Schutzhaftlagerführer in Mauthausen, warfen die einvernommenen Zeugen vor, nicht nur selbst Häftlinge geschlagen zu haben, sondern vor allem dann anwesend gewesen zu sein, wenn es um die Ermordung bestimmter Gruppen wie z. B. alliierter Kriegsgefangener ging. Häufig habe er an Exekutionen teilgenommen, ebenso wie er bei Erschießungen in der Genickschussecke zumindest anwesend gewesen sei.

Kurz vor der Befreiung habe Altfuldisch auch Vergasungen in der Gaskammer von Mauthausen angeordnet. Altfuldisch hatte als Obersturmführer und zweiter Schutzhaftlagerführer zwar einen relativ hohen Rang und aufgrund dieser Funktion Befehlsgewalt, doch beschränkte er sich nicht auf diese, sondern mordete auch eigenhändig.“ Am 13. Mai 1947 wurde Altfuldisch zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 28. Mai 1947 durch Erhängen im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg vollstreckt. Seine letzten Worte waren: „Ich sterbe für Deutschland“.


Kestel Josef

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Kestel-Josef.jpgJosef Kestel (29. Oktober 1904 in Kronach ; 19. November 1948 in Kriegsverbrechergefängnis Landsberg) war ein deutscher SS-Hauptscharführer und im KZ Dachau, dem KZ Buchenwald und einem Außenlager des KZ Mittelbau eingesetzt. Nach dem Schulbesuch verrichtete Kestel Gelegenheitsarbeiten, war von 1919 bis 1928 in einer Schuhfabrik beschäftigt und anschließend bis 1933 als Bauarbeiter tätig. Kestel trat 1933 der NSDAP und SS bei. Ab 1933 gehörte er der Wachmannschaft des KZ Dachau an und wurde dort 1937 Blockführer. Von Oktober 1940 bis zum 11. April 1945 war Kestel Angehöriger der Lagermannschaft im KZ Buchenwald.

Dort war er unter anderem als Blockführer eingesetzt und von Februar 1941 bis Januar 1942 als Kommandoführer eines Häftlingskommandos aus Angehörigen der Strafkompanie im Steinbruch tätig. Kestel wurde Anfang 1945 unter Heinrich Josten stellvertretender Lagerführer des Außenlagers Boelcke-Kaserne des KZ Mittelbau. In diesem Lager starben aufgrund von Mangelernährung, Vernachlässigung und unhygienischen Zuständen tausende von Häftlingen.

Nach Kriegsende wurde Kestel im Buchenwald-Hauptprozess, der im Rahmen der Dachauer Prozesse stattfand, mit 30 weiteren Beschuldigten angeklagt. Kestel wurde beschuldigt, alliierte Gefangene misshandelt und getötet zu haben. Kestel gab zu im Rahmen der Lagerordnung Häftlinge bestraft, aber niemals einen Häftling totgeschlagen zu haben. Am 14. August 1947 wurde Kestel aufgrund seiner direkten und auch indirekten Verantwortung für die Tötung von Häftlingen im Steinbruchkommando wegen „Mithilfe und Teilnahme an den Operationen des Buchenwald-Konzentrationslagers“ zum Tode durch den Strang verurteilt. Kestel wurde, nach Ablehnung zweier Gnadengesuche, am 19. November 1948 in dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg hingerichtet.

Josten Heinrich

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Josten Heinrich Heinrich Josten (11. Dezember 1893 in Malmedy ; 24. Januar 1948 in Krakau) war deutscher SS-Obersturmführer und Angehöriger des Wachpersonals im Konzentrationslager Auschwitz. Josten, von Beruf Schlosser, trat 1933 der NSDAP (Mitgliedsnr. 1.593.636) und der SS (Mitgliedsnr. 92.316) bei. In der SS stieg Josten 1944 bis zum SS-Obersturmführer auf. Ab 1939 gehörte er der Waffen-SS an und wurde ab dem 26. Juli 1939 im Konzentrationslager Flossenbürg eingesetzt. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges leistete er kurzzeitig Kriegsdienst bei einem Regiment der Waffen-SS. Danach war Josten im KZ Sachsenhausen eingesetzt.

Am 25. Juni 1940 erfolgte seine Versetzung in das KZ Auschwitz, wo er bis zur „Evakuierung“ des Lagers Mitte Januar 1945 tätig war. Zunächst wurde Josten als Kommandoführer und in der Arrestverwaltung eingesetzt. Danach wurde er zum Kommandeur der II. und III. Wachmannschaft und anschließend Leiter des Referats Waffen und Geräte bei der Lagerkommandantur. Von dort wechselte er zur Abteilung IIIa - Arbeitseinsatz. Von Oktober 1943 bis Januar 1945 war Josten II. Schutzhaftlagerführer im KZ Auschwitz (Stammlager), zuletzt unter dem I. Schutzhaftlagerführer Franz Hößler. Josten leitete mehrmals Erschießungskommandos in den Kiesgruben.

Nach der „Evakuierung“ des KZ Auschwitz wurde Josten im Januar 1945 Lagerführer des Außenlagers Boelcke-Kaserne des Konzentrationslagers Mittelbau. In diesem Lager starben unter seiner Lagerführung aufgrund von Mangelernährung, Vernachlässigung und unhygienischen Zuständen Tausende von Häftlingen. Wenige Tage bevor das Außenlager Boelcke-Kaserne durch Soldaten der US-Army befreit wurde, setzte sich Josten mit weiteren SS-Männern Anfang April 1945 zum KZ Bergen-Belsen ab, wo er bis zum Kriegsende verblieb. Nach seiner Festnahme wurde Josten in Polen im Krakauer Auschwitzprozess am 22. Dezember 1947 wegen seiner Beteiligung an Selektionen zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 24. Januar 1948 im Krakauer Montelupich-Gefängnis durch Erhängen vollstreckt.

Prison de Landsberg

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Prison de LandsbergLa prison de Landsberg est une prison construite en 1910 dans la ville allemande de Landsberg am Lech au sud-ouest de la Bavière, à 65 km à l'ouest de Munich. Adolf Hitler y fut détenu pendant huit mois en 1924 après l'échec du putsch de la Brasserie l'année précédente à Munich. C'est dans cette prison qu'il dicta le texte de Mein Kampf à plusieurs de ses camarades emprisonnés, dont Rudolf Hess et Emil Maurice. Après la guerre, durant l'occupation de l'Allemagne par les Alliés, l'armée américaine en fera la « Prison pour criminels de guerre n° 1 ». Les premiers détenus pour crime de guerre furent envoyés à Landsberg en décembre 1945.

Au total, la prison abritera 110 prisonniers condamnés lors des procès de Nuremberg, 1 416 criminels de guerre des procès de Dachau et 18 des procès de Shanghai. En cinq ans et demi, 275 criminels de guerre y seront exécutés sous l'autorité des puissances occupantes (la République fédérale d'Allemagne ayant abolie la peine de mort dès sa création en 1949) dont les principaux condamnés à mort à l'issue du procès des Einsatzgruppen : Otto Ohlendorf, Erich Naumann, Paul Blobel ou Werner Braune y ont été pendus le 7 juin 1951. La dernière pendaison, celle de Hans - Theodor Schmidt, eut lieu le 7 juin 1951. La prison pour criminel de guerre sera fermée en mai 1958 quand les derniers prisonniers, quatre anciens officiers SS, condamnés durant les procès des Einsatzgruppen, furent relâchés. Landsberg est aujourd'hui une prison gérée par le ministère bavarois de la Justice.

Prisonniers notables :

  • Sepp Dietrich
  • Hellmuth Felmy
  • Otto Hofmann
  • Karl-Adolf Hollidt
  • Rupert Mayer, Catholic priest
  • Hermann Hoth
  • Adolf Hitler
  • Waldemar Klingelhöfer
  • Alfried Krupp
  • Hans Heinrich Lammer
  • Wilhelm List
  • Martin Sandberger
  • Joachim Peiper
  • Gustav Adolf Steengracht von Moyland
  • Otto Steinbrinck
  • Walter Warlimont
  • Bernhard Weiss
  • Erhard Milch

Kick Johann

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Kick JohannJohann Georg Kick (24. November 1901 in Waldau ; 29. Mai 1946 in Landsberg am Lech) war SS-Obersturmführer und als Kriminalkommissar Leiter der Politischen Abteilung im KZ Dachau. Kick, Mitglied der SS, war verheiratet und Vater eines Kindes. In den Polizeidienst trat Kick 1921 ein, wo er bis 1925 bei der Staatspolizei tätig war. Von 1925 bis 1933 verrichtete Kick Dienst bei der Verkehrspolizei in München. Nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ 1933 fand er bei der Gestapo in München Verwendung, die aus den im April des Jahres vorgenommenen polizeistrukturellen Veränderungen hervorging. Ab 1937 wurde Kick in seiner Eigenschaft als Offizier der Gestapo Leiter der Politischen Abteilung im KZ Dachau.

In Ausübung seines Amtes war Kick dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) gegenüber verantwortlich. Als Leiter des Häftlingsarchivs war Kick für die administrative Abwicklung von der Registrierung von Neuzugängen, Entlassungen, Verlegungen sowie der Vernehmung von Lagerinsassen zuständig. Johann Kick verblieb in dieser Funktion bis September 1944, sein Nachfolger wurde Otto Kloppmann. Anschließend soll Kick in einer Außenstelle der Gestapo in Dachau für die Anwerbung von Doppelagenten zuständig gewesen sein. Von Ende Januar bis Ende April 1945 gehörte Kick erneut der Politischen Abteilung des KZ Dachau an, allerdings nicht mehr in leitender Funktion. Nach der Befreiung des Lagers durch US-amerikanische Truppen am 29. April 1945 erfolgte am 5. Mai 1945 seine Verhaftung.

Am 15. November 1945 wurde Johann Kick im Dachau-Hauptprozess, der im Rahmen der Dachauer Prozesse stattfand, aufgrund der Anklage von Kriegsverbrechen vor ein US-amerikanisches Militärgericht gestellt. Unter den insgesamt vierzig Beschuldigten des Dachauer Lagerpersonals war Johann Kick als einziger Angehöriger der Politischen Abteilung des KZ Dachau vertreten. Die Klageführung unterstellte ihm insbesondere an der Zusammenstellung der sogenannten Invalidentransporte und Strafvollzügen an Lagerinsassen mitbeteiligt, und für eine gewaltsame Vernehmungsführung politischer Häftlinge in Dachau verantwortlich, gewesen zu sein.

Zu seiner Verteidigung führte Kick aus, dass er auf bestimmte Vorgänge innerhalb des Lagers – wie beispielsweise die Invalidentransporte - keinen Einfluss ausüben konnte, da sie außerhalb seines Aufgabenbereiches lagen. Auch verneinte Kick entschieden, bei Vernehmungen von Lagerinsassen Gewalt ausgeübt zu haben. Weiter gab Kick an, in seinen vorprozessualen Verhören wiederholt misshandelt worden zu sein, bis er eidesstattliche Erklärungen zwangsweise weitergab, die nach seinem Dafürhalten nicht den Tatsachen entsprachen. Die Vernehmer gaben jedoch an, das Kick zu seinen Aussagen weder durch Gewaltanwendung noch durch Androhung einer solchen zu Erklärungen gezwungen worden sei.

Beim Urteil wurden als individuelle Exzesstaten bei Kick die Weitergabe von Hinrichtungsanordnungen sowie die Misshandlung von Häftlingen bei Verhören berücksichtigt. Am 13. Dezember 1945 wurde Kick mit fünfunddreißig weiteren Mitangeklagten durch das US-amerikanisches Militärgericht zum Tod durch den Strang verurteilt. Das Urteil wurde am 29. Mai 1946 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg vollstreckt.

Kiern Simon

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Simon Kiern (13. August 1913 ;  28. Mai 1946 in Landsberg am Lech) war SS-Hauptscharführer und als Blockführer im KZ Dachau eingesetzt. Kiern, gelernter Sattelmacher, war verheiratet und Vater zweier Kinder. Zwischen 1929 und 1932 war Kiern Sozialdemokrat. Von Anfang Oktober 1932 bis Anfang März 1936 war er Angehöriger der Reichswehr, die nach Einführung der offiziellen Wehrpflicht im März 1935 als Wehrmacht firmierte. Danach war er kurzzeitig wieder Zivilist und wurde eigenen Angaben zufolge 1937 zur SS eingezogen. Als Angehöriger der Fernmeldetruppe wurde er nach Dachau versetzt, wo er bis 1939 als Ausbilder bei der Fernmeldetruppe eingesetzt war. Anschließend wurde er in die Tschechoslowakei versetzt und kehrte 1941 in das KZ Dachau zurück, wo er wiederum bei der Fernmeldetruppe bis Juli 1941 tätig war.

Danach wurde er als Blockführer und Schreiber im Büro des Schutzhaftlagerführers Egon Zill bis Anfang November 1942 in der Lagerkommandantur eingesetzt und anschließend in der Poststelle bis Anfang Dezember 1942, wo er auch für die Briefzensur zuständig war. Wegen des Diebstahls von zehn Zigaretten aus einen Brief wurde er für sechs Wochen in dem Dachauer Lagergefängnis und anschließend bis Mitte 1943 in München inhaftiert. Von dort wurde er in das Straflager der SS nach Strafvollzugslager Danzig-Matzkau überstellt und am 12. Februar 1945 zur Frontbewährung der Wehrmacht zugeteilt. Später setzte er sich ab und kehrte nach Dachau zurück, wo er für einen Tag durch die SS inhaftiert wurde. Am 30. April 1945 wurde Kiern durch Angehörige der US-Army festgenommen.

Am 15. November 1945 wurde Kiernim Dachau-Hauptprozess, der im Rahmen der Dachauer Prozesse stattfand, als Kriegsverbrecher von einem US-amerikanischen Militärgericht angeklagt und am 13. Dezember 1945 mit 35 weiteren Mitangeklagten zum Tod durch den Strang verurteilt. Beim Urteil wurden als individuelle Exzesstaten bei Kiern die Misshandlung von Häftlingen, die Teilnahme an drei Exekutionen sowie die Tötung eines Häftlings berücksichtigt. Das Urteil wurde am 28. Mai 1946 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg vollstreckt.

Knoll Christof Ludwig

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Knoll Christof LudwigChristof Ludwig Knoll (20. April 1895 ; 29. Mai 1946 in Landsberg am Lech) war Funktionshäftling im KZ Dachau. Knoll, geschieden und Vater zweier Kinder, war von September 1933 bis Ende April 1945 politischer Häftling im KZ Dachau. Er gab später an als Kommunist in das KZ Dachau eingewiesen worden zu sein. Zunächst wurde Knoll als Häftlingsschneider eingesetzt und fungierte zwischen 1938 und 1939 als Oberkapo auf der „Plantage“, wo Heilkräuter gepflanzt wurden. Ab Februar 1941 war er als Blockältester der Baracke jüdischer Häftlinge und auch im Strafblock eingesetzt. Dort war er wegen seiner Brutalität gefürchtet, da er mehrere Häftlinge erschlug. Ab Juli 1944 war er Kapo im Außenlager Karlsfeld und wurde von dort in das Außenlager Mühldorf überstellt.

„Der Fußboden ist poliert, wir durften überhaupt nicht mit den Schuhen in das Zimmer. Der Knoll hat auf einmal gebrüllt: Los, strafexerzieren auf den Hof! Und der Stubendienst hat mit den Knüppeln geschlagen, und wir mussten schnell laufen […] und so lief man barfuß hinaus und war voll Dreck. Und dann ist man zurückgekommen und hat selbstverständlich das ganze verdreckt […] Ablecken! So lecken wir den Kot mit den Zungen. Und sie haben geprügelt, und einige Leute wurden dabei erschlagen. Das war diese Knoll-Dressur.“

Nach seiner Verhaftung wurde Knoll am 15. November 1945 im Dachau-Hauptprozess, der im Rahmen der Dachauer Prozesse stattfand, als Kriegsverbrecher von einem US-amerikanisches Militärgericht angeklagt und am 13. Dezember 1945 mit 35 weiteren Mitangeklagten zum Tod durch den Strang verurteilt. Als Exzesstaten wurden beim Urteilsspruch eine Vielzahl schwerer Misshandlungen sowie die Tötung von Häftlingen durch Knoll berücksichtigt. Das Urteil wurde am 29. Mai 1946 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg vollstreckt.

Feix Robert

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Feix Robert Robert Feix (26. Mai 1893 in Wien ; 26. Oktober 1973 in Innsbruck-Igls) war ein österreichischer Chemiker und Unternehmer, der das Geliermittel Opekta erfand. 1928 gründete Feix das gleichnamige Produktions- und Vertriebsunternehmen mit Stammsitz in Köln. Als „Halbjude“ überlebte Feix seine Inhaftierung in Konzentrationslagern, da seine Kenntnisse bezüglich der Entwicklung eines Blutstillmittels dem nationalsozialistischen Regime wichtig waren. Sein Vater war Ludwig Feix († 1927). Die Mutter von Robert Feix entstammte der jüdischen Familie Scheinberger aus Ungarn. 1916 heiratete Feix in Bozen seine erste Frau Maria. Das Paar hatte zwei Kinder, Robert und Maria. 1934 heiratete er ein zweites Mal, seine neue Frau war Ilse Hartmann. Beide hatten drei Kinder, Gabriele, Ulrich und Hans Marius. 1924 starb Feix’ Onkel Alexander Scheinberger. Nach ungarischem Recht waren dessen Söhne allein erbberechtigt, doch waren sie zu jenem Zeitpunkt noch nicht volljährig. Die Ehefrau des Verstorbenen erhielt ein lebenslanges Nutzungsrecht des Vermögens. Sie bestellte ihren Neffen zum Prokuristen. Später wurde Feix Geschäftsführer der Pomosin Werke in Frankfurt am Main.

Er stellte in den 1920er Jahren Überlegungen an, wie Pektin auch Hausfrauen zugänglich gemacht werden könnte. Pektin wurde zu dieser Zeit von Pomosin ausschließlich für die Industrie hergestellt. Feix ließ sich die Produktion als Geliermittel in haushaltsüblichen Mengen lizenzieren und versuchte, die Lizenz dazu an den Lebensmittelhersteller Dr. Oetker zu verkaufen. Dieser lehnte allerdings ab. Daraufhin gründete Feix 1928 die Opekta GmbH, die Pektin für den Haushaltsbedarf als Geliermittel für Marmeladen verkaufte. Der Erfolg, den sich die Firma in den 1920er Jahren erarbeitete, führte dazu, dass Feix beschloss, Handelsniederlassungen in der Schweiz, Österreich, der Tschechoslowakei und den Niederlanden zu gründen. Erster Geschäftsführer der Zweigstelle in Amsterdam war Otto Frank, der Vater von Anne Frank. Mit Beginn der 1930er Jahre verlangten die inzwischen volljährigen Scheinberger-Brüder die Geschäftsführung der Pomosinwerke von Feix zurück und, da dieser auch an den Werken beteiligt war, auch dessen Beteiligung. Diesem Antrag entsprach in dem folgenden Rechtsstreit das Gericht 1936 nicht, dennoch verlor Feix aufgrund der Kampagne seinen Einfluss auf Pomosin, und ebenfalls auf Opekta.

Nach dem Anschluss Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich am 13. März 1938 wurde Feix noch am selben Tag von der Gestapo verhaftet. Ihm wurden Devisenvergehen vorgeworfen, weil er Geld aus Deutschland zu den ausländischen Niederlassungen transferiert hatte. Danach wurde er noch mehrmals verhaftet und zuletzt ins KZ Dachau verbracht. Ab Mitte 1943 war Feix Assistent von Sigmund Rascher, der das von Feix entwickelte blutstillende Präparat Polygal beforschte. Ab April 1944 setzte Kurt Plötner im Außenkommando Schlachters und zuletzt im Außenlager Lochau wiederum mit Feix als Assistenten die Polygalforschung fort. Er war bis April 1945 inhaftiert und überlebte, da das von ihm entwickelte blutstillende Mittel Sango-Stop erfolgreich bei der Wehrmacht eingesetzt wurde. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Feix wegen der Kooperation mit Plötner von den Alliierten im März 1946 verhaftet. Zwischen Feix und den Brüdern Scheinberger wurde der lange Rechtsstreit 1952 mit einem Vergleich abgeschlossen, in dessen Folge Feix alle Firmen, die mit Opekta in Verbindung standen, zurückerlangte, seine Anteile an den Pomosinwerken jedoch verlor.


Mahl Emil

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Mahl Emil Emil Erwin Mahl (9. November 1900 ; 1. April 1967 in Heidelberg) war als Funktionshäftling Kapo im Krematorium des KZ Dachau. Mahl, geschieden und Vater eines Kindes, war von Beruf Mechaniker. Er war von 1940 bis Ende April 1945 als sogenannter Berufsverbrecher Häftling im KZ Dachau. Er wurde dort zunächst in unterschiedlichen Arbeitskommandos, unter anderem in einem Baukommando und zur Trümmerbeseitigung, eingesetzt. Zudem war er in Dachau auch zeitweise Blockältester des Strafblocks. Ab 1943 arbeitete er im Lagerkrematorium und fungierte dort ab Juli 1944 als Kapo unter Theodor Heinrich Bongartz bis zur Befreiung des Lagers Ende April 1945.

Seine Aufgaben im Krematorium umfassten den Transport der Leichen zum Krematorium und deren Verbrennung. Nach Kriegsende berichtete Mahl, dass die jüdischen Häftlinge des Krematoriumkommandos von Zeit zu Zeit ausgetauscht und nach ihrer Tätigkeit im Krematorium als potentielle Zeugen beseitigt wurden. Zwei Monate nach seiner Tätigkeit im Krematoriumskommando wurde Mahl auch zur Teilnahme und Mithilfe bei 800 bis 1000 Erhängungen herangezogen. Dies brachte ihm die Titulierung „Henker von Dachau“ ein. Nach Kriegsende sagte Mahl aus, dass bei Exekutionen Friedrich Wilhelm Ruppert, Rudolf Heinrich Suttrop, Josef Jarolin, Franz Xaver Trenkle, Wilhelm Wagner, Franz Böttger, Alfred Kramer, Josef Seuß, Johann Viktor Kirsch und Theodor Heinrich Bongartz in unterschiedlicher Zusammensetzung anwesend waren.

Von den Lagerärzten nannte er Fritz Hintermayer, Fridolin Karl Puhr und Hans Eisele. Johann Kick soll die Häftlinge zum Krematorium gebracht haben und Leonhard Anselm Eichberger soll dabei der anwesende Berichterstatter gewesen sein. Die Exekutionen wurden seinen Aussagen zufolge durch Erhängen, Erschießen oder Giftinjektionen durchgeführt. Mahl selbst soll eigenen Angaben zufolge von den anwesenden SS-Offizieren teilweise getreten worden sein, um die Exekutionen schneller durchzuführen. Zudem gab er an, dass Trenkle ihm einmal die Zähne ausgeschlagen haben soll. Über die Exekution des Hitlerattentäters Georg Elser am 9. April 1945 sagte Mahl Anfang der 1950er Jahre folgendes aus:

„ An einem Abend im April […] kam der Verwalter des Krematoriums, SS-Oberscharführer Bongartz, zu mir in meine Wohnstube im Neuen Krematorium. Er sagte mir, wir (Häftlinge vom Krematorium) dürften an diesem Abend nicht heraus aus dem Krematorium gehen, wenn wir aber Schießen hören, sollen wir mit einer Tragbahre sofort herauskommen. […] So um 23.00 sagte mir Geiger, er habe Schießen gehört. Auch ich hatte dies gehört und forderte deshalb Geiger und Ziegler auf, mit mir mit einer Tragbahre herauszugehen. Vor dem Krematorium zögerten die beiden noch, da sie Angst hatten, sind aber dann mit mir langsam zu einer Stelle, wo eine elektrische Taschenlampe leuchtete, gegangen. […] Am Tatort sah ich einen Mann tot auf der Erde liegen, mit dem Gesicht zur Erde. Neben ihm stand der Verwalter Bongartz. […] Zugleich sah ich bei dem kleinen eisernen Türchen, das in das Krematoriumsgelände führte, drei Männer weggehen. Es waren, wie ich bestimmt erkannt habe, drei SS-Offiziere. […] Elser hatte einen einzigen Schuss, und zwar einen Genickschuss und war bei unserer Ankunft schon tot. Meiner Ansicht nach war der Schuss aus unmittelbarster Nähe abgegeben worden. Wir mussten den Elser sofort ins Neue Krematorium tragen und anschließend sogleich in dem Ofen verbrennen.“

Vor der Befreiung des Lagers setzte sich Mahl nach München ab und wurde dort bereits Anfang Mai 1945 durch Michel Thomas, der für das Counter Intelligence Corps arbeitete, aufgespürt und festgenommen. Am 15. November 1945 wurde Mahl im Dachau-Hauptprozess, der im Rahmen der Dachauer Prozesse stattfand, aufgrund der Anklage von Kriegsverbrechen vor ein amerikanisches Militärgericht gestellt. Während des Prozesses trug Mahl die gestreifte KZ-Häftlingskleidung. Am 13. Dezember 1945 wurde Mahl mit 35 weiteren Mitangeklagten zum Tod durch den Strang verurteilt. Beim Urteil wurden als individuelle Exzesstaten bei Mahl die Teilnahme an Exekutionen berücksichtigt. Zu seiner Verteidigung führte Mahl an, dass er aus Angst um sein Leben zwangsweise an den Exekutionen teilgenommen habe und auch nur aus Furcht vor einer Verlegung in ein anderes Konzentrationslager sich aktiv um den Posten im Krematorium gekümmert zu haben. Später wurde das Todesurteil auf eine zehnjährige Haftstrafe herabgesetzt und danach weiter reduziert. Mahl wurde im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg inhaftiert und im Februar 1952 aus der Haft entlassen.

Kupfer-Koberwitz Edgar

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Kupfer-Koberwitz Edgar Edgar Kupfer-Koberwitz, geboren als Edgar Kupfer (24. April 1906 auf Gut Koberwitz bei Breslau; 7. Juli 1991 bei Stuttgart) war ein deutscher Journalist, Lyriker und Häftling im KZ Dachau. Kupfer-Koberwitz war Verfasser der „Dachauer Tagebücher“, in denen er die Vorgänge im Konzentrationslager, die Lager-SS sowie die Häftlingsgesellschaft beschrieb. Edgar Kupfer, Sohn eines Gutsverwalters, war nach dem Abschluss seiner Realschulzeit zunächst in der Landwirtschaft und später als Büroangestellter tätig. Nebenberuflich schrieb er Gedichte und verfasste Zeitungsartikel und nahm später den Künstlernamen Kupfer-Koberwitz an.

Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten emigrierte er 1934 nach Paris, wo er sich als Handweber verdingte. Ab 1937 war er für ein Reiseunternehmen auf der Insel Ischia tätig, die er touristisch erschließen sollte. Im September 1940 wurde er aufgrund einer Denunziation aus Italien nach Innsbruck ausgewiesen, da er sich gegen das NS-Regime und das faschistische italienische Regime abschätzig geäußert haben soll. Am 11. November 1940 wurde Kupfer-Koberwitz durch die Gestapo ins KZ Dachau eingewiesen und war ab November 1942 Schreiber in einem Dachauer Außenlager, der Schraubenfabrik Präzifix. Während seiner Zeit als Häftlingsschreiber verfasste er unter Lebensgefahr vom 20. November 1942 bis zum 2. Mai 1945 konspirativ ein später als „Dachauer Tagebücher“ bekannt gewordenes Manuskript, das er zunächst an seinem Arbeitsplatz versteckte und später vergrub. Kupfer-Koberwitz gelangte Ende April 1945 im Zuge der Befreiung des KZ Dachau in Freiheit.

Nach der Befreiung lebte er bis Anfang der 1950er Jahre in den USA und danach auf Sardinien. Ab 1984 lebte er wieder in Deutschland bei einer befreundeten Familie und zuletzt in einem anthroposophisches Pflegeheim bei Stuttgart. Kupfer-Koberwitz war Autor mehrerer Bücher; neben Publikationen zum KZ Dachau und zur Insel Ischia verfasste er auch als überzeugter Vegetarier „Die Tierbrüder−eine Betrachtung zum ethischen Leben“ - einen leidenschaftlichen Apell gegen den gleichgültigen und grausamen Umgang mit Tieren.

Brinkmann Otto

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Brinkmann Otto Otto Georg Werner Brinkmann (5. Juli 1910 in Osnabrück ; 5. Februar 1985 in Enger) war ein deutscher SS-Hauptscharführer und als Rapportführer im KZ Neuengamme, KZ Buchenwald und dem Arbeitslager Dora eingesetzt. Brinkmann verrichtete seit 1934 in mehreren Konzentrationslagern Lagern Dienst bei der jeweiligen Lager-SS. Ab 1939 war er nacheinander Rapportführer im KZ Buchenwald (1939–1941), dem KZ Neuengamme (1941–1944) und von Januar 1944 bis Oktober 1944 in dem Arbeitslager Dora. Von Oktober 1944 bis zum April 1945 war Brinkmann Schutzhaftlagerführer im Außenlager Ellrich-Juliushütte des KZ Mittelbau.

Brinkmann, der die politischen Funktionshäftlinge gegen kriminelle Funktionshäftlinge austauschte, galt bei den Häftlingen als „Schrecken vom Lager“. Auf Anordnung von Brinkmann wurde im Außenlager Ellrich-Juliushütte ein Lagerbunker errichtet, zudem wurden Häftlinge unter seiner Verantwortung schwer bestraft und misshandelt. Brinkmann selbst ließ einen Häftling, der vor Hunger aus der Leiche eines verstorbenen Mithäftlings Fleisch herausgeschnitten und verzehrt hatte, vor mehreren Zeugen die Hoden eines toten Häftlings essen. Dazu reichte er Salz und Pfeffer und ließ den „Kannibalen“ anschließend von Häftlingen zu Tode prügeln. Brinkmann war zudem von Januar 1945 bis April 1945 an Vernehmungen von Häftlingen im Lagergefängnis des KZ Mittelbau beteiligt und dabei dem Gestapo-Angehörigen Ernst Sander unterstellt. Im Zuge der Räumung der Mittelbauer Lager begleitete er im April 1945 einen Evakuierungstransport in das KZ Ravensbrück.

Nach Kriegsende wurde Brinkmann im Nordhausen-Hauptprozess, der im Rahmen der Dachauer Prozesse vom 7. August 1947 bis zum 30. Dezember 1947 stattfand, mit 18 weiteren Beschuldigten angeklagt und zu lebenslanger Haft verurteilt. Am 9. Mai 1958 wurden die letzten vier Häftlinge aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen, darunter drei Verurteilte aus dem Einsatzgruppen-Prozess und Brinkmann. Über den weiteren Lebensweg Brinkmanns ist nichts bekannt.

Fuchsloch Josef

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Fuchsloch Josef Josef Fuchsloch (19. März 1896 in Augsburg ; 1973) war ein deutscher SS-Oberscharführer und als Schutzhaftlagerführer im Außenlager Harzungen des KZ Mittelbau eingesetzt. Fuchsloch erlernte nach Beendigung seiner Schullaufbahn das Maurerhandwerk. Am Ersten Weltkrieg nahm er als Soldat teil. 1932 machte er sich als Maurermeister selbstständig. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde er zur Luftwaffe eingezogen und verrichtete altersbedingt im Rang eines Oberfeldwebels Dienst in Bau- und Ersatzbataillonen.

Mit anderen Angehörigen der Luftwaffe wurde er im Mai 1944 zur Verstärkung des Lagerpersonals in das KZ Buchenwald versetzt und war für etwa zwei Monate in den Lagern Wieda und Nüxei der SS-Baubride III tätig. Im Juli 1944 erfolgte seine Versetzung in das Außenlager Harzungen, wo er zunächst als Bauleiter tätig war. Im Dezember 1944 wurde Fuchsloch im Außenlager Harzungen Schutzhaftlagerführer, nachdem sein Vorgänger auf diesem Posten krankheitsbedingt ausgefallen war. Im September 1944 wurde Fuchsloch, wie auch die anderen Angehörigen der Luftwaffe im Lagerdienst, in die Waffen-SS übernommen.

Nach Kriegsende wurde Fuchsloch im Nordhausen-Hauptprozess, der im Rahmen der Dachauer Prozesse vom 7. August 1947 bis zum 30. Dezember 1947 stattfand, mit 18 weiteren Beschuldigten angeklagt und aufgrund entlastender Aussagen ehemaliger Funktionshäftlinge freigesprochen.

Simon Wilhelm

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Simon WilhelmWilhelm Simon (23. April 1900 in Wuppertal ; 27. September 1971 in Bochum) war ein deutscher SS-Oberscharführer und als Arbeitseinsatzführer im Konzentrationslager Dora-Mittelbau eingesetzt. Simon, von 1919 bis 1935 als kaufmännischer Angestellter in Textilbetrieben tätig, war seit August 1932 Mitglied der NSDAP und der SS. Von 1935 bis 1939 leitete er die Abrechnungsstelle und eine Bezirksstelle der Ärztekammer Rheinland und anschließend eine Bezirksstelle im Ernährungsamt Wuppertal bis Anfang 1941. Von Mitte Januar 1941 bis Sommer 1942 war er als Angehöriger der SS-Totenkopfverbände bei der Wachmannschaft des KZ Buchenwald eingesetzt und danach Mitarbeiter des Arbeitseinsatzführers im KZ Buchenwald.

Am 1. Dezember 1943 wurde nach Dora-Mittelbau versetzt, zu diesem Zeitpunkt noch ein Außenlager des KZ Buchenwald, wo er als Arbeitseinsatzführer bis zum April 1945 tätig war. Simon, der im Mai 1944 zum SS-Oberscharführer befördert wurde, war als Arbeitseinsatzführer mit der Führung der Häftlings-Berufskartei, der Einführung eines Prämiensystems für Häftlinge und den Meldungen nach Buchenwald über den Stand des Häftlingsarbeitseinsatzes beauftragt. Zusammen mit Wernher von Braun suchte Simon im KZ Buchenwald Häftlinge für das KZ Dora-Mittelbau zur Produktion der Vergeltungswaffe 2 (V2) aus. Am 5. April 1945 war er verantwortlicher Leiter eines Evakuierungstransportes mit 350 Häftlingen von Dora-Mittelbau in das KZ Ebensee.

Nachdem er noch am 3. Mai 1945 zu einer Wehrmachtseinheit versetzt wurde, erfolgte am 8. Mai 1945 seine Gefangennahme. Am 9. Mai 1945 gelang ihm wahrscheinlich die Flucht aus der Kriegsgefangenschaft. Simon wurde später verhaftet und befand sich 1947 im Internierungslager Dachau in amerikanischen Gewahrsam. Er wurde im Nordhausen-Hauptprozess, der im Rahmen der Dachauer Prozesse vom 7. August 1947 bis zum 30. Dezember 1947 stattfand, mit 18 weiteren Beschuldigten angeklagt und zu einer lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Simon soll Häftlinge durch Schlagen mit einem Stock und dem Schaft seiner Pistole schwer misshandelt haben und war zudem Angehöriger des Exekutionskommandos in Dora-Mittelbau.

Nach Verbüßung der Haftstrafe wurde er 1954 vorzeitig aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen. Simon, der einen Kriegsgefangenen-Entschädigungsantrag stellte, war nach seiner Haftentlassung als selbstständiger Handelsvertreter tätig. Über den weiteren Lebensweg von Simon ist nichts bekannt.

Langleist Walter Adolf

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Langleist Walter Adolf Walter Adolf Langleist (5. August 1893 in Dresden ; 28. Mai 1946 in Landsberg am Lech) war ein deutscher SS-Oberführer und Lagerkommandant des KZ Mühldorf. Als Kriegsverbrecher wurde Langleist in den Dachauer Prozessen zum Tode verurteilt und hingerichtet. Langleist war von Beruf Mechaniker und Vater eines Kindes. Im Ersten Weltkrieg Soldat, trat er 1930 der NSDAP (Mitglieds-Nr. 352.801) und 1931 der SS (Mitglieds-Nr. 8.980) bei. In der SS wurde er am 20. April 1939 zum Oberführer befördert und leitete zeitweise den SS-Abschnitt XIII in Stettin.

Nach dem deutschen Angriff auf Polen im September 1939 war Langleist in Bromberg (polnisch: Bydgoszcz) Führer des Volksdeutschen Selbstschutzes, einer aus Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen gebildeten paramilitärischen Organisation. Bis Oktober 1940 wieder als SS-Oberführer in Stettin, war Langleist Ende 1939 und Anfang 1940 an der Ermordung von Patienten der Heil- und Pflegeanstalten in Pommern beteiligt. Auf Initiative des Gauleiters für Pommern, Franz Schwede sollten die Patienten in angrenzende polnische Gebiete gebracht werden. Im Herbst 1939 wurden dort etwa 1400 Patienten aus Pommern von der SS erschossen; weitere 1000 wurden im Frühjahr 1940 in Gaswagen ermordet. Von Anfang 1939 bis September 1941 sank die Zahl der Betten in den Heil- und Pflegeanstalten der Provinz von 7600 auf 2800. Ein Teil der freigewordenen Anstalten wurde von der SS genutzt.

Ab 1941 gehörte Langleist der Waffen-SS an, zuletzt im Rang eines SS-Sturmbannführers der Reserve. Spätestens ab Juni 1941 war er in leitender Funktion bei der Wachmannschaft des KZ Buchenwald, dem SS-Totenkopf-Sturmbann. Im April 1942 wurde er Kommandeur der Wachmannschaft im Konzentrationslager Majdanek in Lublin. Langleist gehörte auch zum Personal des KZ Warschaus, möglicherweise war er zeitweise der dortige Lagerkommandant. Von August 1943 bis Mai 1944 führte er das Kommando über die Wachmannschaft im KZ Dachau.

Im September 1944 wurde Langleist in ein Außenlager des KZ Dachaus im Gebiet von Kaufering und Landsberg am Lech versetzt. In diesem Gebiet entstanden elf Außenlager; die Häftlinge wurden als Zwangsarbeiter beim Bau eines halbunterirdischen Betonbunkers eingesetzt, in dem Jagdflugzeuge produziert werden sollten. Langleist leitete als Kommandant diese Außenlager. Ende Oktober oder Anfang November 1944 wurde er in Kaufering abgelöst, da er den Forderungen des Bauleiters des Rüstungsprojektes nach mehr sanitären Anlagen und einer Entlausungseinrichtung in den Lagern nicht entsprochen hatte. Langleist wechselte anschließend als Kommandant in das Außenkommando Mühldorf. Nach Nachkriegsaussagen unter anderem von Oswald Pohl scheint Langleist sich in Mühldorf bemüht zu haben, die dortigen Lager aus dem Unterstellungsverhältnis unter das KZ Dachau zu lösen. So habe er einen SS-Oberscharführer zu seinem Adjutanten gemacht, ohne dass dieser seinem Rang nach geeignet war und auch keine entsprechende Stelle in Mühldorf vorhanden war.

Nach Kriegsende war Langleist ab dem 15. November 1945 zusammen mit weiteren 39 Angehörigen des Lagerpersonals Angeklagter im Dachau-Hauptprozess, der im Rahmen der Dachauer Prozesse stattfand. Die Anklage vor dem amerikanischen Militärgericht lautete auf „Verletzung der Gesetze und Gebräuche des Krieges“, gleichermaßen gegen Zivilpersonen wie gegen Kriegsgefangene. Innerhalb der Anklage spielte der Begriff des „Common Design“, des gemeinsamen Vorhabens eines Verbrechens, eine zentrale Rolle: Nicht allein die individuellen Taten des KZ-Personals wurden als verbrecherisch angesehen, sondern das System der Konzentrationslager an sich. Im Zuge der Vorermittlungen hatte es sich als schwierig erwiesen, einzelne Verbrechen den Angeklagten zuzuordnen, da die KZ-Häftlinge nur zum Teil überlebten, ihren Aussagen infolge der Traumatisierung die notwendige Präzision fehlte und sie die Namen der Täter nur teilweise kannten.

Langleist wurde am 13. Dezember 1945 ebenso wie 35 weitere Angeklagte zum Tode verurteilt. Das Gericht sah im Fall von Langleist zwei individuelle Exzesstaten als erwiesen an: So habe er einen Häftling in eine Grube geworfen, woran dieser starb. Auch habe Langleist einen anderen Häftling mit einem Stück Holz so geschlagen, dass dieser ebenfalls zu Tode kam. Das Urteil wurde am 5. April 1946 vom Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkräfte in Europa bestätigt, dem hierzu eine entsprechende Empfehlung durch ein sogenanntes „Review Board“ der Armee vorlag. Langleist wurde am 28. Mai 1946 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg gehängt.

Kobus August

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August Kobus (24. Oktober 1900 ; 15. März 1946 in Landsberg am Lech) war im Ersten Weltkrieg von 1913 bis 1918 Offizier. 1931 trat er in die NSDAP ein. Für 4 ½ Jahre war er Bürgermeister und NSDAP-Ortsgruppenleiter von Freilassing. Kobus wurde vor einem amerikanischen Militärgericht vom 13. bis 14. November 1945 im Zuge der Fliegerprozesse angeklagt, den amerikanischen Piloten Chester E. Coggeshall, der mit seinem Flugzeug bei Sillersdorf etwa fünf Kilometer vor Freilassing am 16. April 1945 abgeschossen worden war und sich ergeben hatte, hingerichtet zu haben.

Der verwundete Flieger Coggeshall wurde bei Sillersdorf von einem Dorfpolizisten und Wehrmachtsangehörigen gefangengenommen und nach Freilassing gebracht. Anstelle einer ersten Hilfe oder ärztlicher Behandlung durch Kobus wurde er von einem gepanzerten Fahrzeug der Wehrmacht zu einer waldreichen Umgebung gebracht, wo er von Kobus durch zwei Kopfschüsse getötet wurde.

Kobus behauptete, dass er auf telefonischen Befehl des Kreisleiters der NSDAP, Bernhard Stredele, gehandelt habe, denn dieser sei sein Vorgesetzter gewesen. Er wurde schuldig befunden und zum Tode durch Erhängen verurteilt. Das Urteil wurde im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg am 15. März 1946 vollstreckt.


Schallermair Georg

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Schallermair Georg Georg Schallermair (29. Dezember 1894 in Hebertshausen ; 7. Juni 1951 in Landsberg) war SS-Hauptscharführer im Außenkommando Mühldorf, einem Außenlager des Konzentrationslagers Dachau. Er wurde als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt und hingerichtet. Schallermair, gelernter Betonbauer, leistete bis 1944 Dienst in der Wehrmacht und wurde dann zur Waffen-SS eingezogen. Von August 1944 bis Mai 1945 war Schallermair als Rapportführer unter dem Lagerkommandanten Walter Adolf Langleist im Konzentrationslager Mühldorf eingesetzt. Am 18. September 1947 wurde Schallermair in einem der Dachauer Nachfolgeverfahren (000–50-2-121) vor einem amerikanischen Militärgericht der Prozess gemacht. Es handelte sich um ein Folgeverfahren zum Mühldorf-Prozess.

Die Anklage legte Schallermair zur Last, als Rapportführer für die allgemeinen Bedingungen und die mangelnde Versorgung der Lagerinsassen 1944/45 mitverantwortlich gewesen zu sein, die bei einem Großteil von ihnen zum Tod durch Hunger oder Krankheit führten. Ihm wurde zudem vorgeworfen, viele Häftlinge eigenhändig zu Tode geprügelt zu haben und dabei noch über das hinausgegangen zu sein, was von ihm erwartet wurde. Weiter wurde er beschuldigt, die Entfernung von Goldzähnen verstorbener Häftlinge durch einen Häftlingsarzt überwacht zu haben. Alle Vorwürfe waren durch eine Vielzahl von Zeugenaussagen gestützt. Die von den Zeugen geschilderten Todesfälle konnten auch in den Sterbebüchern nachgewiesen werden, die im Konzentrationslager geführt wurden. Der Historiker Norbert Frei kommentierte im Rückblick: „Nach Aussage zahlreicher ehemaliger Häftlinge war Schallermair der Prototyp des brutalen Schlägers.“

Schallermair gab an, er habe lediglich bei groben Verstößen gegen die Lagerordnung gezüchtigt, um die Disziplin zu wahren, und es sei niemals zu Todesfällen gekommen. Zur Entfernung der Goldzähne berief er sich auf Befehlsnotstand und verwies auf eine entsprechende Anordnung des Amtes D III (Sanitätswesen und Lagerhygiene) des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamts. Am 23. September 1947 sprach das Militärgericht Schallermair der Kriegsverbrechen schuldig und verurteilte ihn zum Tode durch den Strang. Er wurde im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg inhaftiert. Die Richter der Kriegsverbrechergruppe (War Crimes Group) des Europäischen Kommandos der USA (EUCOM) nahmen eine Überprüfung des Urteils vor. Am 7. Januar 1948 würdigten sie in ihrem „Review“ nochmals ausführlich die Beweislage und bestätigten das Todesurteil: Die Beweise ergeben klar und deutlich die Tatsache, dass der Angeklagte als SS-Hauptscharführer und Rapportführer im Nebenlager Mühldorf an den Massenverbrechen im Zusammenhang des Konzentrationslagers Dachau beteiligt war. Zudem ist eindeutig nachgewiesen, dass der Angeklagte persönlich zahlreiche Lagerinsassen misshandelt und geschlagen hat. Viele der Insassen sind infolge der brutalen Schläge des Angeklagten gestorben. Das Beweismaterial rechtfertigt den Schuldspruch. Das Urteil ist nicht übertrieben hart.

In den Jahren 1949 bis 1951 wurde in der Bundesrepublik Deutschland eine Kampagne gegen die Vollstreckung weiterer Todesurteile der US-Besatzungsmacht betrieben, an der sich höchste Regierungskreise der Bundesrepublik beteiligten. Ein Argument bildete die Tatsache, dass mit dem 1949 durch den Parlamentarischen Rat beschlossenen Grundgesetz die Todesstrafe abgeschafft worden war. Der Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkräfte in Europa, General Thomas T. Handy, leitete daraufhin 1950 eine erneute interne Überprüfung aller in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Urteile ein. Dafür wurde eigens eine Begnadigungsabteilung bei dem seit 1949 bestehenden „EUCOM War Crimes Modification Board“ ins Leben gerufen. Zu den betreffenden Urteilen gehörte auch das gegen Schallermair, da es in Dachau gefällt worden war.

Am 31. Januar 1951 veröffentlichte Handy seine Entscheidung – zeitgleich mit John Jay McCloy, der als Hoher Kommissar für Deutschland für die Überprüfung der Urteile von Nürnberg zuständig war. Handy wandelte elf Todesurteile in lebenslange Haft um. Zwei Gnadengesuche lehnte er ab, das für den Adjutanten des Lagerkommandanten im KZ Buchenwald, Hans-Theodor Schmidt, und das für Schallermair. Seine Begründung: Georg Schallermair war als Führer eines Rollkommandos direkt für die Gefangenen in Mühldorf, einem Nebenlager von Dachau, verantwortlich. Er selbst schlug viele Gefangene derart, dass sie an den Folgen starben. Von 300 Menschen, die im Herbst 1944 in das Lager gebracht wurden, waren nach vier Monaten nur 72 am Leben. Täglich besuchte er mit einem gefangenen Zahnarzt das Leichenhaus, um den Toten die Goldzähne auszubrechen. Es gibt keine Tatsachen oder Argumente, die in diesem Falle Gnade in irgendeiner Weise rechtfertigen könnten.

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung äußerte Thilo Bode am 2. Februar 1951, an der Bestätigung dieser beiden Todesurteile könnten „Zweifel nicht unterdrückt werden“. Schärfer ließ sich das Bundesministerium der Justiz vernehmen, das in diesen beiden Fällen „Fehlsprüche“ sah. Allerdings fand selbst der Heidelberger Juristenkreis, der vom Ministerium hinzugezogen wurde, für eine Intervention zugunsten von Schallermair keinen sachlichen Ansatzpunkt. Dennoch trug eine Delegation des Juristenkreises Handy nochmals „Bedenken“ vor, und dasselbe tat die Fachreferentin für die Zentrale Rechtsschutzstelle im Justizministerium, Margarethe Bitter. Der Justizminister Thomas Dehler wünschte jedoch noch mehr Druck und schrieb an den Bundespräsidenten Theodor Heuss, die Vollstreckung der Todesurteile gegen Schallermair und Schmidt würde „schweres, nicht wiedergutzumachendes Unrecht bedeuten“.

Freilich waren die Argumente, die Dehler mitlieferte, ziemlich schwächlich. Er räumte ein, was sich nicht gut bestreiten ließ und was auch Schallermair selbst bereits gestanden hatte – wenn auch im Konjunktiv: „Es dürfte zutreffen, daß Schallermair … Häftlinge geschlagen hat.“ Dagegen lasse sich aus den Zeugenaussagen nicht „schlüssig der Nachweis führen“, dass dies die Ursache für den Tod der Misshandelten gewesen sei. Zudem hatte Rudolf Aschenauer, der Verteidiger Schallermairs, nachträglich drei jüdische Häftlinge aufgetrieben und Dehler mit deren Aussagen munitioniert. Laut Dehlers Brief sollen sie ausgesagt haben, „daß sie … sicher wissen, daß Schallermair keinen Häftling derart mißhandelt habe, daß er an den Folgen dieser Mißhandlungen gestorben ist.“ Tatsächlich schrieb Heuss am 23. Februar an Handy, er könne die Fälle zwar nicht im Detail beurteilen, aber die Aussagen „jüdischer Zeugen“ sollten doch beachtet werden. Zugleich finanzierte die Zentrale Rechtsschutzstelle im Justizministerium mit 50.000 DM juristische Versuche von Warren Magee in den USA, mit Habeas-Corpus-Anträgen und Gnadengesuchen die Vollstreckung aller verbliebenen Todesurteile zu verhindern.

Am 21. Mai versuchte es das Justizministerium nochmals, diesmal mit einem Besuch Margarethe Bitters und des Kabinettsreferenten des Vizekanzlers und FDP-Vorsitzenden Franz Blücher, Georg Vogel, bei Handy, die auch gleich einen Brief Blüchers mitbrachten. Es stellte sich jedoch heraus, dass EUCOM selbst die nachgeschobenen Zeugenaussagen bereits in die Prüfung einbezogen hatte, so dass die juristischen Einwände endgültig gegenstandslos waren. Bitters politisches Argument, die Vollstreckung der Todesurteile könne rechtsradikale Tendenzen in Deutschland begünstigen, wies Handy mit den Worten zurück: „Sie bewegen sich auf gefährlichem Boden.“

Weitere Habeas-Corpus-Anträge von Magee sorgten für nochmaligen Aufschub. Am 6. Juni wies der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten der USA die letzten Anträge endgültig zurück. Am 7. Juni 1951 wurde Schallermair zusammen mit Schmidt und den fünf Todeskandidaten, die in McCloys Zuständigkeitsbereich verblieben waren, nämlich Oswald Pohl, Erich Naumann, Paul Blobel, Werner Braune und Otto Ohlendorf, im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg hingerichtet.

Trummler Hans

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Trummler HansHans Trummler (24. Oktober 1900 in Friedrichroda ; 22. Oktober 1948 in Landsberg am Lech) war ein deutscher Jurist, SS-Führer und Polizist zur Zeit des Nationalsozialismus. Trummler studierte nach dem Ersten Weltkrieg Rechtswissenschaften, promovierte zum Dr. jur. und bekleidete zunächst gehobene Funktionen bei der Grenzpolizei. Nach der „Machtergreifung“ durch die Nationalsozialisten trat er der SS (Mitgliedsnr. 254.581) bei und war Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnr. 73.599). In der SS stieg er 1941 bis zum SS-Oberführer auf. Trummler war SS-Führer beim Sicherheitshauptamt beziehungsweise ab September 1939 beim RSHA.

Trummler war Kommandeur eines Einsatzkommandos der Einsatzgruppe z. b. V. unter Udo von Woyrsch die mit dem Überfall auf den Sender Gleiwitz im Rahmen des Unternehmens Tannenberg den Polenfeldzug vorbereitete. Trummler führte dabei die angeblichen Verteidiger und Otto Hellwig die vermeintlichen polnischen Angreifer. Von März 1939 an leitete Trummler die Grenzpolizeischule Pretzsch an der Elbe. Nach Auflösung dieser Ausbildungsstätte wurde das dort tätige Personal im Sommer 1941 in die noch im Bau befindliche Sicherheitspolizeischule Fürstenberg/Mecklenburg verlegt. Ab Anfang Februar 1942 leitete Trummler die neu entstandene Sicherheitspolizeischule Fürstenberg/Mecklenburg.

Spätestens im Sommer 1944 übernahm er den Posten des Inspekteurs der Sicherheitspolizei und des SD (IdS) in Wiesbaden sowie zusätzlich von Mitte September 1944 bis Mitte Dezember 1944 den Posten des Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) in Metz. Trummler leitete die Sicherheitspolizei und den SD Rhein-Westmark unter dem Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF) Jürgen Stroop bis Ende März 1945. In der Endphase des Zweiten Weltkrieges war er Leiter der nach ihm benannten Kampfgruppe Trummler, welche unter anderem die Bürgermorde von Altötting beging.

Bei Kriegsende wurde Trummler festgenommen und später ins Internierungslager Dachau gebracht. Im Rahmen der Dachauer Prozesse musste er sich mit zwanzig weiteren Angeklagten in einem der Fliegerprozesse für die Beteiligung an der Ermordung US–amerikanischer Piloten verantworten. Am 21. März 1947 wurde Trummler durch ein amerikanisches Militärgericht wegen der Hinrichtung amerikanischer Kriegsgefangener zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 22. Oktober 1948 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg vollstreckt.

Merbach Hans

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Merbach Hans Hans Erich Merbach (10. Mai 1910 in Gotha ; 14. Januar 1949 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg) war ein deutscher SS-Obersturmführer und als Schutzhaftlagerführer und Adjutant im Konzentrationslager Buchenwald sowie als Kommandeur der Hundestaffel im KZ Auschwitz tätig. Ab 7. April 1945 leitete Merbach den so genannten Evakuierungszug aus Buchenwald mit dem Ziel KZ Flossenbürg, der schließlich als Todestransport am 28. April im Konzentrationslager Dachau eintraf. Hans Merbach, gelernter Schlosser, war ab 1928 als Bürobote und später als Bankangestellter bei der Gothaer Lebensversicherungs-Bank bis 1939 tätig.

Merbach war ab Juni 1930 Mitglied der SS (Mitgliedsnr. 3.387) und der NSDAP (Mitgliedsnr. 259.233). Merbach gehörte der 14. SS-Standarte als SS-Mann an und wurde am 15. September 1939 zur Waffen-SS einberufen. Von Berlin-Lichterfelde aus wurde er im Dezember 1939 in das KZ Buchenwald versetzt, wo er bis Mai 1941 als Adjutant des Wachblocks tätig war. Aufgrund einer Herzmuskellähmung erfolgten ab dem 12. Mai 1941 Lazarettaufenthalte in Weimar und Gotha, nach denen Merbach noch bis Herbst 1941 zur Genesung nach Hause entlassen wurde. Von Ende 1941 bis Mitte Mai 1942 und erneut von Oktober bis Dezember 1942 war Merbach als Kommandeur der Wachmannschaft des KZ Buchenwald tätig. Auf Befehl des Lagerkommandant Hermann Pister absolvierte Merbach von Mai bis September 1942 einen Offizierslehrgang bei der Heereshundeschule Berlin- Sperenberg. Von Januar 1943 bis zum Januar 1945 fungierte Merbach als Kommandeur der Hundestaffel im KZ Auschwitz. Nach der Evakuierung des KZ Auschwitz wurde Merbach ab dem 1. Februar 1945 zweiter Schutzhaftlagerführer im KZ Buchenwald.

Am 7. April 1945 befehligte Merbach einen Evakuierungstransport aus dem KZ Buchenwald mit dem Ziel Flossenbürg. Etwa 5000 KZ-Häftlinge mussten 12 Kilometer auf einem Todesmarsch nach Weimar zurücklegen. Merbach selbst soll auf dem Todesmarsch zehn Häftlinge erschossen haben. In Weimar wurden die Häftlinge in überwiegend geschlossene Güterwaggons gepfercht. Da auch das KZ Flossenbürg ab dem 20. April 1945 evakuiert wurde, fuhr der Zug über Nebenstrecken weiter in Richtung Dachau, wobei Merbach außerhalb von Pilsen mit anderen SS-Männern zusammen 20 Häftlinge erschossen haben soll. Der Zug erreichte erst am 28. April 1945 das KZ Dachau, einen Tag vor der Befreiung des Konzentrationslagers. Zuvor waren noch über 1.500 Leichen nahe München bei einem Zwischenhalt verbrannt worden.

Zwischen 30 und 50 Häftlinge, die bei der Verbrennung helfen mussten, sollen von SS-Männern erschossen worden sein. Aufgrund von Nahrungs- und Wassermangel kamen weniger als die Hälfte der etwa 5.000 Häftlinge lebend am Zielort Dachau an. US-amerikanische Soldaten haben von den durch Verhungern und Entkräftung verstorbenen Häftlingen in den Güterwaggons nach der Befreiung des KZ Dachau Fotografien erstellt, welche die grauenhaften Umstände dieses "Evakuierungstransportes" festhalten. Nach Kriegsende wurde Merbach im Rahmen der Dachauer Prozesse im Buchenwald-Hauptprozess wegen der "Mithilfe und Teilnahme an den Operationen des Buchenwald-Konzentrationslagers", insbesondere wegen seiner Verantwortung für die Todesfälle während des Evakuierungstransportes, am 14. August 1947 zum Tode durch den Strang verurteilt und am 14. Januar 1949 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg hingerichtet.

Kramer Alfred

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Alfred Kramer (7. November 1898 in Waldenburg, Schlesien ; 29. Mai 1946 in Landsberg am Lech) war SS-Oberscharführer und Verantwortlicher für einen Gefangenentransport bei der Evakuierung des KZ Warschau sowie Lagerführer des KZ-Außenlagers Kaufering I. Als Kriegsverbrecher wurde Kramer in den Dachauer Prozessen zum Tode verurteilt und hingerichtet. Kramer, von Beruf Maler, diente ab 1916 in der deutschen Armee. Aus Kramers Ehe gingen drei Kinder hervor. Nach eigenen Angaben trat er der SS am 20. April 1933 freiwillig bei. Ab dem 1. September 1939 gehörte Kramer zum Personal des Konzentrationslagers Buchenwald; im September 1941 wurde er in das KZ Majdanek im besetzten Polen versetzt. Auszug aus der Aussage Kramers vom 1. November 1945 (englische Übersetzung). Erdhütten in einem KZ-Außenlager bei Kaufering. Aufnahme vom 29. April 1945 nach der Befreiung durch die US-Armee.

Bei der Auflösung des KZ Warschaus Ende Juli 1944 war Kramer nach eigener Aussage der Verantwortliche für den Transport von etwa 4.000 Gefangenen in das KZ Dachau, die von 250 SS-Mitgliedern bewacht wurden. Die KZ-Häftlinge, in ihrer Mehrzahl Juden, wurden bei hochsommerlichen Temperaturen in einem viertägigen Fußmarsch zu einer Bahnstation getrieben und von dort in Viehwagen nach Dachau transportiert. Nach Kramers Angaben waren weder ausreichend Wasser noch Nahrung vorhanden. Zwei oder drei Gefangene wurden von der SS erschossen, als sie aus einem Fluss trinken wollten. Kramer zufolge starben während des Fußmarsches 30 bis 35 KZ-Häftlinge an Unterernährung, Krankheiten oder durch Schläge des Wachpersonals. Weitere Häftlinge kamen während der fünftägigen Bahnfahrt nach Dachau zu Tode.

Am 3. September 1944 wurde Kramer in ein Außenlager des KZ Dachau im Gebiet von Kaufering und Landsberg am Lech versetzt. In diesem Gebiet entstanden elf Außenlager; die Häftlinge wurden als Zwangsarbeiter beim Bau eines halbunterirdischen Betonbunkers eingesetzt, in dem Jagdflugzeuge produziert werden sollten. Kramer war zunächst Lagerführer im Außenlager Kaufering I nahe der Iglinger Straße in Landsberg mit etwa 1.800 Häftlingen, vorwiegend litauische Juden. Unter seinem Kommando standen 100 bis 120 Angehörige des KZ-Personals, sein vorgesetzter Kommandant war Walter Langleist. Nach Kramers eigenen Angaben wurden die Häftlinge mit Fäusten, Stöcken und Peitschen geschlagen, teilweise mit Todesfolge. Zur Bestrafung der Häftlinge habe es Stehzellen gegeben, in die diese acht bis zehn Stunden, teilweise auch zwei bis drei Nächte eingesperrt wurden. Kramer gab an, bei der Hinrichtung von sechs Juden Ende November 1944, die vor den Augen aller Häftlinge vollzogen wurde, anwesend gewesen zu sein. Die Häftlinge im Außenlager I waren in Erdhütten untergebracht, die mit Ungeziefer verseucht waren und deren Dächer undicht waren. Sie leisteten in einer Zementfabrik Zwangsarbeit; die reine Arbeitszeit betrug täglich zwölf Stunden, während der es eine Tasse Suppe zu essen gab. Der gesamte Arbeitstag umfasste 18 bis 19 Stunden.

Als Lagerführer des Außenlagers I blieb Kramer bis zum 12. November 1944 im Amt. Kurz vor der Befreiung der Konzentrationslager floh er am 28. April per Fahrrad aus Landsberg. Am 3. Mai wurde er von den amerikanischen Streitkräften zwischen Gmund und Hausham gefangenengenommen. Nach Kriegsende war Kramer ab dem 15. November 1945 zusammen mit weiteren 39 Angehörigen des Lagerpersonals Angeklagter im Dachau-Hauptprozess, der im Rahmen der Dachauer Prozesse stattfand. Die Anklage vor dem amerikanischen Militärgericht lautete auf „Verletzung der Gesetze und Gebräuche des Krieges“, gleichermaßen gegen Zivilpersonen wie gegen Kriegsgefangene. Innerhalb der Anklage spielte der Begriff des „Common Design“, des gemeinsamen Vorhabens eines Verbrechens eine zentrale Rolle: Nicht allein die individuellen Taten des KZ-Personals wurden als verbrecherisch angesehen, sondern das System der Konzentrationslager an sich. Im Zuge der Vorermittlungen hatte es sich als schwierig erwiesen, einzelne Verbrechen den Angeklagten zuzuordnen, da die KZ-Häftlinge nur zum Teil überlebten, ihren Aussagen infolge der Traumatisierung die notwendige Präzision fehlte und sie die Namen der Täter nur teilweise kannten. Als einziger der Angeklagten bekannte sich Kramer zu seinem Antisemitismus.

Kramer wurde am 13. Dezember 1945 ebenso wie 35 weitere Angeklagte zum Tode verurteilt. Das Gericht sah in seinem Fall das Schlagen und Treten von Häftlingen, teilweise mit Todesfolge, als individuelle Exzesstat als erwiesen an. Ebenso habe Kramer Ende Oktober oder Anfang November Häftlinge ohne Schuhe zur Arbeit marschieren lassen. Das Urteil wurde am 5. April 1946 vom Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkräfte in Europa bestätigt, dem hierzu eine entsprechende Empfehlung durch ein sogenanntes „Review Board“ der Armee vorlag. Kramer wurde am 29. Mai 1946 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg gehängt.

Long-Lost Diary of Nazi Alfred Rosenberg Expected to Bring 'New Insight' Into Hitler's Inner Circle

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ABC Newspublished 13/06/2013 at 08:23 by Alyssa Newcomb


Missing Nazi Diary Recovered by Federal Authorities


Hundreds of pages of the long-lost diary kept by one of Adolf Hitler's advisors were recovered by federal officials, who said today they hope the discovery will be an "important record" of crimes perpetrated during the Holocaust.

The diary, which was penned by Alfred Rosenberg, is roughly 400 pages of loose-leaf paper and spans from 1936 to 1944, according to a statement from the United States Holocaust Memorial Museum.

The museum said it worked with a private investigator, the FBI and the Department of Justice to locate the missing diary earlier this year at a private company in New York. It was seized by federal agents who worked with a scholar to authenticate the diary before its recovery was announced today.

"Rosenberg was privy to much of the planning for the Nazi racial state, mass murder of the Jewish people, planning and conduct of World War II and the occupation of Soviet territory," the U.S. Department of Homeland Security said in a statement today. "As such, his diary entries could provide historians with a potential wealth of previously unknown information regarding the history of this period."

As a close Hitler aide and Nazi propagandist, Rosenberg led the Nazi's foreign affairs department and was appointed Reich minister for the occupied Eastern Territories in July 1941.

His diary, along with a trove of other unclassified documents, fell into the hands of Robert Kempner, a Jewish man who immigrated to the United States in 1939 and who later served as assistant U.S. chief counsel during the International Military Tribunal at Nuremberg.

Alfred Rosenberg diary
Federal officials and representatives from the U.S. Holocaust Memorial Museum in Washington announced the release of the Alfred Rosenberg diary.
Kempner was allowed by the Office of the Chief of Counsel of War Crimes to keep the documents for the purpose of writing, lectures and studying, according to the United States Holocaust Memorial Museum.

He died in 1993 and, four years later, Kempner's heirs told the museum they planned to donate the documents. The Rosenberg Diary, however, had remained missing from the museum's collection until it was tracked down by federal agents.

The diary was taken to the Department of Homeland Security office in Wilmington, Del., according to the museum, where a scholar verified the authenticity of the loose-leaf pages, which are said to be in good condition.

Henry Mayer, the museum's senior advisor on archives, said that while the museum's team had yet to fully examine the contents of the diary, "it does give details that one would never know about the politics within the top leadership of the Nazi Party and the state."

Rosenberg's 1930 book "The Myth of the Twentieth Century," philosophized on National Socialism and Aryan culture.

After the war, he was found guilty of crimes against humanity at the Nuremberg trials and was hanged in 1946.
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