Johann Georg Kick (24. November 1901 in Waldau ; 29. Mai 1946 in Landsberg am Lech) war SS-Obersturmführer und als Kriminalkommissar Leiter der Politischen Abteilung im KZ Dachau. Kick, Mitglied der SS, war verheiratet und Vater eines Kindes. In den Polizeidienst trat
Kick 1921 ein, wo er bis 1925 bei der Staatspolizei tätig war. Von 1925 bis 1933 verrichtete Kick Dienst bei der Verkehrspolizei in München. Nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“
1933 fand er bei der Gestapo in München Verwendung, die aus den im April des Jahres vorgenommenen polizeistrukturellen Veränderungen hervorging. Ab 1937 wurde Kick in seiner Eigenschaft als
Offizier der Gestapo Leiter der Politischen Abteilung im KZ Dachau.
In Ausübung seines Amtes war Kick dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) gegenüber verantwortlich. Als Leiter des Häftlingsarchivs war Kick für die administrative Abwicklung von der Registrierung
von Neuzugängen, Entlassungen, Verlegungen sowie der Vernehmung von Lagerinsassen zuständig. Johann Kick verblieb in dieser Funktion bis September 1944, sein Nachfolger wurde Otto Kloppmann.
Anschließend soll Kick in einer Außenstelle der Gestapo in Dachau für die Anwerbung von Doppelagenten zuständig gewesen sein. Von Ende Januar bis Ende April 1945 gehörte Kick erneut der
Politischen Abteilung des KZ Dachau an, allerdings nicht mehr in leitender Funktion. Nach der Befreiung des Lagers durch US-amerikanische Truppen am 29. April 1945 erfolgte am 5. Mai 1945 seine
Verhaftung.
Am 15. November 1945 wurde Johann Kick im Dachau-Hauptprozess, der im Rahmen der Dachauer
Prozesse stattfand, aufgrund der Anklage von Kriegsverbrechen vor ein US-amerikanisches Militärgericht gestellt. Unter den insgesamt vierzig Beschuldigten des Dachauer Lagerpersonals war Johann
Kick als einziger Angehöriger der Politischen Abteilung des KZ Dachau vertreten. Die Klageführung unterstellte ihm insbesondere an der Zusammenstellung der sogenannten Invalidentransporte und
Strafvollzügen an Lagerinsassen mitbeteiligt, und für eine gewaltsame Vernehmungsführung politischer Häftlinge in Dachau verantwortlich, gewesen zu sein.
Zu seiner Verteidigung führte Kick aus, dass er auf bestimmte Vorgänge innerhalb des Lagers – wie beispielsweise die Invalidentransporte - keinen Einfluss ausüben konnte, da sie außerhalb seines
Aufgabenbereiches lagen. Auch verneinte Kick entschieden, bei Vernehmungen von Lagerinsassen Gewalt ausgeübt zu haben. Weiter gab Kick an, in seinen vorprozessualen Verhören wiederholt
misshandelt worden zu sein, bis er eidesstattliche Erklärungen zwangsweise weitergab, die nach seinem Dafürhalten nicht den Tatsachen entsprachen. Die Vernehmer gaben jedoch an, das Kick zu
seinen Aussagen weder durch Gewaltanwendung noch durch Androhung einer solchen zu Erklärungen gezwungen worden sei.
Beim Urteil wurden als individuelle Exzesstaten bei Kick die Weitergabe von Hinrichtungsanordnungen sowie die Misshandlung von Häftlingen bei Verhören berücksichtigt. Am 13. Dezember 1945 wurde
Kick mit fünfunddreißig weiteren Mitangeklagten durch das US-amerikanisches Militärgericht zum Tod durch den Strang verurteilt. Das Urteil wurde am 29. Mai 1946 im Kriegsverbrechergefängnis
Landsberg vollstreckt.
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Kick Johann
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