Georg Bellmann (13. Oktober 1891 in Somsdorf ; 1946 [?]) war ein deutscher Politiker (DVP). Nach dem Besuch der
Oberrealschule in Chemnitz und des Progymnasiums in Tharandt studierte Bellmann Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Leipzig und Erlangen. Seit Sommer 1913 war er Mitglied der
Leipziger Universitäts-Sängerschaft zu St. Pauli (Deutsche Sängerschaft). Von 1914 bis 1918 nahm Bellmann als Leutnant der Reserve mit dem 19. beziehungsweise dem 32. bayerischen
Infanterie-Regiment am Ersten Weltkrieg teil. Wieder heimgekehrt schloss er sein Studium 1920 in Erlangen mit der Promotion zum Dr. rer. pol. ab. Von April 1920 bis 1921 war Bellmann als
wissenschaftlicher Hilfsarbeiter in der Geschäftsführung des Verbandes von Arbeitgebern der Sächsischen Textilindustrie tätig, in dessen geschäftsführenden Vorstand er im November 1921
aufgenommen wurde.
Um 1919 trat Bellmann in die Deutsche Volkspartei (DVP) ein. Bei der Wahl vom September 1930 wurde Bellmann in den fünften Reichstag der Weimarer Republik
gewählt. Nachdem „Intrigen, parteiinterne Hierarchien“ sowie die wirtschaftliche Situation Bellmann bereits zermürbt hatten, bewegte die Auseinandersetzung um eine Mitte 1931 verabschiedete
Notverordnung ihn schließlich dazu, sein Mandat im Juni 1931 niederzulegen. Dem Parteivorstand gegenüber begründete er seinen Schritt damit, dass er sich nicht länger in der Lage sehe „die
letzten Entscheidungen [der] Reichsfraktion mitzutragen.“ Bellmanns Mandat wurde anschließend für den Rest der Legislaturperiode von seinem Parteikollegen Alfred Baum übernommen.
1933 trat Bellmann, kurz bevor die Partei am 1. Mai 1933 eine Mitgliedssperre verhängte und keine neuen Mitglieder mehr aufnahm, in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) ein. Mitte der 1930er Jahre wurde er mit dem Posten des
Hauptgeschäftsführers der Industrie- und Handelskammer (IHK, auch als Wirtschaftskammer bezeichnet; ab 1942 Gauwirtschaftskammer) Sachsens betraut, den er bis zur Auflösung der Kammer im Jahr
1945 behielt. Im Zuge seiner Tätigkeit an der Spitze der sächsischen IHK wurde Bellmann dem Historiker Carsten Schreiber zufolge „Sachsens führender Verbandsfunktionär [und] Chef-Arisierer“.
Aufgrund der engen Verzahnung der IHK mit der Schutzstaffel (SS) wurde Bellmann als Mitglied in diese Organisation aufgenommen, in der er den Rang eines Obersturmführers erreichte.
In Personalunion war er zudem Mitarbeiter für „gewerbliche Wirtschaft“ beim SD-Leitabschnitt unter Karl Tschierschky.
Nach dem Einmarsch der Roten Armee in Sachsen wurde Bellmann verhaftet. Am 10. Juni 1946 verurteilte ein Militärkollegium des Obersten Gerichts der UdSSR ihn nach Artikel 17, 58-11 und Ukaz 43
zum Tode. Ein Gnadengesuch wurde abgelehnt. Die Hinrichtung wurde wahrscheinlich im Herbst 1946 vollzogen. Der Grund für Bellmanns Verurteilung ist wahrscheinlich im Zusammenhang mit der
Verwendung von Zwangsarbeitern in seinem Zuständigkeitsgebiet zu sehen.
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Bellmann Georg
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