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Breyer Johann

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Johann Breyer (auch: Jan Pavel Breuer, Hans oder John Breyer) (* 30. Mai 1925 in Nová Lesná (Neuwalddorf), Ostslowakei) ist ein US-amerikanischer ehemaliger Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz.

 

Breyer Johann

Seine Eltern, der slowakische Jan Breyer (1891) und die US-amerikanische Katharina Susanna (in Manayunk (Philadelphia)) hatten im November 1913 in Neuwalddorf geheiratet. Johann Breyer arbeitete als Landwirt im Betrieb des Vaters und meldete sich 1942, im Zweiten Weltkrieg, als 17-jähriger freiwillig zur Waffen-SS. Nach eigenen Angaben wurde er erst als Wache im KZ Buchenwald und spätestens ab Dezember 1943 im Lager Auschwitz I, in dem Sklavenarbeiter eingesperrt waren, eingesetzt. Im August 1944 sei er desertiert und habe sich in den letzten Kriegswochen einer Einheit bei den Kämpfen um Berlin wieder angeschlossen. 1952 emigrierte er als Displaced Person in die USA und erhielt dort 1957 die Staatsbürgerschaft. Er arbeitete als Werkzeugmacher. Als US-Behörden die Entziehung seiner US-Staatsbürgerschaft prüften, wurde 2003 entschieden, dass er als 17-jähriger noch nicht volljährig und verantwortlich für seinen Eintritt in die SS war.

Bis Dezember 2012 wurden in den US-Akten Dokumente entdeckt, denen zufolge er 29. Dezember 1944 noch in Auschwitz, im 7/SS Totenkopfsturmbann Dienst tat, und am 16. Januar 1945 in Preßburg einen Antrag auf Angehörigen-Unterhalt stellte, für zwei Tagelöhner „für die Bearbeitung des Feldes“, wobei die Benachrichtigung über die Entscheidung an Mttlg. an Eltern und Einheit-3.SS T-Stube.Auschwitz 2 ging. Das er nie im 11 Tage später befreiten Lager Auschwitz II (Birkenau) gearbeitet hätte, scheint dem Rechtsanwalt Thomas Walther zufolge, der acht Nebenkläger vertritt, damit widerlegt.

In der Vergangenheit konnten mutmaßliche Nazi-Verbrecher argumentieren, dass sie nur Befehle befolgt hätten und bei Nichtgehorchen um das eigene Leben fürchten mußten. Dem Staatsanwalt und Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen Kurt Schrimm zufolge, hat sich im Verlauf des Falls Demjanjuk (2009–2011) eine neue Rechtsauffassung entwickelt: „Wer mitmacht, macht sich mitschuldig.“ Schrimms Kollegin, die Richterin Kirsten Goetze hatte mehrere Jahre lang Nachforschungen über Breyer angestellt.


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